Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch den Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, mit dem 2021 eine Umstrukturierungsbeihilfe für Condor genehmigt worden war.
Ryanair focht diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union an. Das Gericht erklärt mit seinem Urteil den Beschluss der Kommission jetzt für nichtig. Das Gericht gibt dem Antrag von Ryanair auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission statt, stellt aber klar, dass Ryanair den fraglichen Beschluss beim Gericht nur insoweit anfechten kann, als sie damit ihre Verfahrensrechte im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens wahren will. «Dagegen kann Ryanair die Rechtmäßigkeit des Inhalts des Beschlusses nicht beanstanden», stellt das Gericht klar.
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