Bild: Stadt St.Gallen
Die drei Beschuldigten, zwei Kosovaren und ein Schweizer, wurden wegen Raufhandels und versuchter einfacher Körperverletzung angeklagt. Für zwei der Männer beantragte die Staatsanwältin eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, für den dritten Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Franken und eine Busse.Zu Beginn der Verhandlung am Kreisgericht St.
Die Rechtsvertreterin eines der Verletzten äusserte sich ähnlich wie ihr Vorredner. Ihr Mandant könne den Tod seines engen Freundes noch heute nicht überwinden und befinde sich in ärztlicher Behandlung. Die Beschuldigten hätten ihre Opfer bis zur Regungslosigkeit geprügelt.In der Befragung erklärten die Beschuldigten, sie hätten lediglich den Streit zwischen des einen Mannes und seiner Freundin schlichten wollen.
Der zweite Verteidiger plädierte für eine Verurteilung seines Klienten, einem 26-jährigen Kosovaren, im Sinne der Anklage und als Sanktion eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken. Die Behauptung, er habe das Opfer Richtung Zaun getrieben, sei falsch. Den Tod des jungen Mannes habe keiner der Beteiligten gewollt und sei unvorhersehbar gewesen. Das Geschehene belaste seinen Mandanten schwer.
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