GC-Hooligan erhielt vor 15 Jahren landesweit Stadionverbot

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Die Debatte über Hooliganismus ist neu entfacht – der Hauptverantwortliche dafür erhielt bereits vor 15 Jahren landesweit Stadionverbot. (Abo+)

Er ist der Mann, der die neuerliche Debatte über Hooliganismus im Schweizer Fussball verantwortet: Stefan N. Gegen den GC-Anhänger wird ermittelt, weil er am vergangenen Samstag in Luzern mutmasslich die Grasshopper-Spieler genötigt hat, ihre Trikots abzugeben.

Im Lauf der Woche wurde bekannt, dass es in den letzten Jahren rund um Stefan N. zu mehreren Gewalt-Vorfällen gekommen ist. Er ist in der Liga ganz und gar kein Unbekannter – auch in Winterthur nicht.Wie Recherchen zeigen, erhielt Stefan N. bereits 2004 ein landesweites Stadionverbot, er war damals schon GC-Anhänger und Mitglied der Zürcher Hooligan-Szene. Ein Jahr später, am 23. Oktober 2005, besuchte N. dennoch ein GC-Cupspiel auf der Winterthurer Schützenwiese.

Wegen diesem und weiterer Delikte stand Stefan N. schliesslich 2009 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Das missachtete Stadionverbot wurde allerdings noch als das geringste Delikt eingestuft. So war Stefan N. 2005 beteiligt, als sich Berner-Hockeyhooligans vor der Berner Eishalle mit Fans aus Lugano prügelten. Und 2007 war er zusammen mit anderen GC-Hooligans an einer Schlägerei mit Anhängern des FC Basel beteiligt.

Stefan N. wurde damals wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und mehrfachen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt. 2400 Franken musste er sofort zahlen, für den Restbetrag wurde eine Probezeit von vier Jahren angesetzt. Ob es in dieser Probezeit zu weiteren Delikten kam, ist nicht bekannt. Die Auflistung zeigt aber: Stefan N. war den Behörden nicht erst seit 2016 als gewaltbereiter Hooligan bekannt, sondern bereits seit über einem Jahrzehnt.

 

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