Ein Anhänger des FC Basel muss nach der Vandalismus aktion in der Zentralbahn eine Busse zahlen und wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch das Luzerner Bezirksgericht einen Schuldigen für die Vandalismus aktion in der Zentralbahn vor einem FCL-Match im März 2023 gefunden: Es verurteilt einen 37-jährigen Anhänger des FC Basel wegen Landfriedensbruch und Verunreinigung fremden Eigentums.
Eine ehemalige Basler Kita-Betreiberin erhält hauptsächlich wegen Betrügereien eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Aussergewöhnlich: Das Urteil wird öffentlich publiziert.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
FC Basel Vandalismus Geldstrafe Gefängnis Verurteilung
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