Nein, man hätte in diesem Fall nicht in der Rolle des Richters stecken wollen. Zu beurteilen war eine Auseinandersetzung im Gefängnis, und die Regeln der richterlichen Kunst verlangen es, dass dieses Urteil «ohne Ansehen der Person» gefällt wird. Nur ist der Beschuldigte im Fall Brian unter dem Pseudonym Carlos einer der bekanntesten Straftäter der Schweiz.
Zeichnung vom Gerichtstag am 30.10.2019 im Bezirksgericht Zürich – ohne Brian. Illustration: Robert Honegger. Für die Richter steht ausser Frage, dass sich Brian nicht mehr unter Kontrolle hatte – dies übrigens im scharfen Gegensatz zu zwei Faustschlägen, die er zwei Monate zuvor einem Mitgefangenen verpasst hatte. «Diese waren gezielt und dosiert», erklärte Gerichtspräsident Gmünder, «und damit näher an der Grenze zur Tätlichkeit als zur versuchten schweren Körperverletzung.
Freilich zeige er kaum Einsicht, im Gegenteil: Bereits läuft ein weiteres Strafverfahren gegen ihn. Wie der zuständige Staatsanwalt Ulrich Krättli zu Radio SRF sagte, geht es wieder um ähnliche Delikte im Strafvollzug: Gewalt und Drohung gegen Beamte, Körperverletzung, Sachbeschädigungen.
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