Audio Aus dem Archiv: Vincenz will Genugtuung – Was sind die Kriterien? 05:23 min, aus Echo der Zeit vom 09.02.2022. abspielen. Laufzeit 05:23 Minuten. «Manchmal habe ich auch übertrieben», sagte Vincenz. Aber er könne versichern, dass er nie etwas mit der Absicht gemacht habe, um Raiffeisen und Aduno zu schädigen. Er fordere deshalb einen Freispruch.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug vor. Dem Ex-Raiffeisenchef wird zudem angelastet, private Auslagen auf Geschäftsspesen genommen zu haben. In der Anklageschrift sind unter anderem Besuche in Cabarets und Stripclubs für insgesamt 200'000 Franken und private Reisen für 250'000 Franken aufgeführt. Das Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef und die sechs Mitbeschuldigten wird am 13. April im Theatersaal im Zürcher Volkshaus eröffnet.
Narzissten verfügen über kein Gewissen.
Irgendwie wäre es entlarvend (und eine eigentliche Katastrophe für den Finanzplatz Schweiz), wenn Vinzenz freigesprochen werden muss, weil er sich innerhalb der geltenden Gesetze bewegt hat. Moralische Urteile stehen vor Gericht ja nicht zur Debatte.
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