Markus Kattner, ehemaliger Finanzchef der Fifa, muss für Anwaltskosten selbst aufkommen Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Deutsche hatte auf eine Erstattung von mehr als 600'000 Franken geklagt.Der Weltfussballverband Fifa muss seinem ehemaligen Finanzchef Markus Kattner keine Anwaltskosten erstatten. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Bestimmungen seines Arbeitsvertrags könnten nicht dementsprechend interpretiert werden.
Der Deutsche trat 2003 in die Dienste der Fifa ein und war danach stets in der Finanzabteilung tätig. Nach dem Abgang von Jérôme Valcke übernahm er im September 2015 interimistisch den Posten des Generalsekretärs, bevor er im Mai 2016 fristlos entlassen wurde.
Dieses ging nicht auf die Forderung Kattners bezüglich Erstattung künftig anfallender Kosten ein und wies jene nach der Erstattung bereits bezahlter Anwaltskosten ab. Die Berufung der Fifa bezeichnete es als begründet.Wie das Zürcher Obergericht hat sich nun auch das Bundesgericht über eine Zusatzvereinbarung von 2011 zum Arbeitsvertrag Kattners gebeugt. Dieser Zusatz enthielt eine «Schadloserklärung».
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