der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sind solche Klagen in der Schweiz eher selten, haben aber eine abschreckende Wirkung auf investigativen Journalismus.
Das Ministerkomitee fordert dazu auf, «umfassende und wirksame Strategien zur Bekämpfung von Strafverfolgungswahn zu entwickeln», hiess es in einer Mitteilung. Diese sind definiert als Klagen oder Klagedrohungen mit dem Ziel, Journalisten zu belästigen oder einzuschüchtern, und die darauf abzielen, «die freie Meinungsäusserung zu Themen von öffentlichem Interesse zu verhindern, zu behindern, einzuschränken oder zu bestrafen».
Solche Klagen können von grossen Unternehmen, wohlhabenden Einzelpersonen oder sogar Regierungsorganen gegen Journalisten oder andere kritische Beobachter des öffentlichen Lebens geführt werden.
Das Phänomen wurde in der Schweiz von der ZHAW im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation untersucht. Laut den Anfang dieses Jahres veröffentlichten Zahlen ist das Phänomen in der Schweiz im Vergleich zum Ausland recht begrenzt. Von den 142 Chefredakteuren und Chefredakteurinnen, die einen Online-Fragebogen beantworteten, gaben nur elf an, in den letzten drei Jahren insgesamt 24 missbräuchliche Beschwerden erhalten zu haben. Den Autoren zufolge besteht die Gefahr, dass diese Verfahren zu einer Art Selbstzensur in den Redaktionen führen. Die meisten der befragten Rechtsexperten sind jedoch der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen und keine zusätzlichen Regelungen erforderlich sind.
Europarat Missbräuchliche Verfolgung Strafverfolgungswahn Selbstzensur
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