Brian ist einem äusserst harten Haftregime unterworfen.«Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.»Kleine Genugtuung für den jungen Straftäter Brian: Das Zürcher Bezirksgericht kommt in einem soeben veröffentlichten Urteil zum Schluss, der Kanton Zürich habe im Umgang mit dem damals 21-Jährigen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.
Es geht in dem Urteil um die Vorfälle, die sich im Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon ereigneten.
Ob das alles so wahr ist? Er hat sich nicht als Mensch verhalten dann muss er nicht als Mensch behandelt. Swissseltsamgmail.com