Wird nicht aus der Haft entlassen: Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen Ousman Sonko. Das Bundesgericht hat die Abweisung eines Haftentlassungsgesuchs des gambischen Ex-Innenministers Ousman Sonko ein weiteres Mal bestätigt. Der Tatverdacht gegen den mutmasslichen Kriegsverbrecher hat sich weiter verdichtet.
Die Bundesanwaltschaft hat in ihrer Untersuchung weitere Zeugen und Auskunftspersonen befragt. Auch das Telefon des Beschuldigten ist ausgewertet worden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.Einzelne Zeugen werfen Sonko Gewalttaten, Folterungen und sexuellen Missbrauch vor.
Die Bundesanwaltschaft wirft Sonko vor, als ehemaliger Generalinspektor der Polizei und Innenminister der Republik Gambia unter dem Regime von Yahya Jammeh zwischen 2006 und September 2016 für Folterungen durch Polizeikräfte, Gefängnispersonal und diesen nahestehende Gruppen verantwortlich gewesen zu sein.
Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen.
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