Entscheid des Bundesgerichts: Kesb nimmt Mutter Baby kurz nach der Geburt weg

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Einer Frau, die sich künstlich befruchten liess, wurde auf Anraten der Spitalärzte das Baby weggenommen. Zurecht, findet das Bundesgericht. Dafür soll es nun mehr Kontakte zwischen Mutter und Kind geben.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieEiner Frau, die sich künstlich befruchten liess, wurde auf Anraten der Spitalärzte das Baby weggenommen. Zurecht, findet das Bundesgericht. Dafür soll es nun mehr Kontakte zwischen Mutter und Kind geben.An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.

Aus diesem Grund gelangte ein spezialisiertes Ärzteteam drei Tage nach der Geburt an das Friedensgericht des Bezirks Lausanne und an die Kindesschutzbehörde. Die Behörde ordnete die dringliche vorläufige Unterbringung des Kindes in der Geburtsabteilung des CHUV an. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Kantonsgericht des Kantons Waadt wies eine Beschwerde der Frau gegen diesen Entscheid im Oktober 2023 ab. Es verfügte zusätzlich über ein Arztzeugnis des Psychiaters, der die Frau zwei Mal untersucht hatte und eine Stellungnahme des DGEJ.Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Fremdplatzierung verhältnismässig sei. Es habe nicht eine weniger einschneidende Massnahme wie eine Beistandschaft vorgezogen werden müssen.

 

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