wieder die Schlagzeilen. Er machte mit einem Facebook-Post eine junge Zürcher Primarschullehrerin zur Zielscheibe, weil diese in einem Elternbrief darauf hinwies, dass muslimische Kinder während des Fests des Fastenbrechens zu Hause bleiben können, ohne dafür einen Jokertag einzusetzen. Er veröffentlichte die Telefonnummer der Lehrerin und versah die Nachricht mit dem Hinweis, man möge sie anrufen und ihr die Meinung sagen.
Nun ist klar: Der Vorfall von Anfang Juni hat keine weiteren rechtlichen Folgen. Auf Anfrage teilt CVP-Bildungsdirektorin Silvia Steiner mit, dass «zwischen der anwaltlich vertretenen Lehrerin und Herrn Glarner eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden konnte». Und weiter: «Herr Glarner hat zur Kenntnis genommen, dass die Lehrerin mit ihrer Mitteilung die kantonalzürcherische Regelung befolgt und korrekt wiedergegeben hat.»Glarner Post setzte der Lehrerin zu.
Glarner habe sich laut Steiner nun schriftlich und im persönlichen Gespräch «in aller Form entschuldigt». Er anerkenne, dass er mit der Blossstellung der Lehrerin einen schweren Fehler begangen habe. «Damit konnte die Angelegenheit nach Prüfung aller rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich abgeschlossen werden», so Steiner.
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