Die Grünen jubeln, die SVP schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Die Stimmung in Bundesbern ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gespalten. Der EGMR verurteilt die Schweiz. Sie habe zu wenig getan, um den Klimawandel zu bekämpfen. Für das Urteil mitverantwortlich war auch der Schweizer Richter Andreas Zünd. Im Tagesgespräch von Radio SRF erklärt er, wie es zum Urteil kam.
Andreas Zünd: Dabei haben wir uns an der Menschenrechtskonvention orientiert. Dort gibt es zwei Artikel, wo man einen Bezug zum Klimawandel herstellen kann. Das eine ist das Recht auf Leben. Es ist erwiesen, dass der Klimawandel das Leben von Menschen beeinträchtigen kann. Wenn die Folgen nicht unmittelbar das Recht auf Leben oder die Privatsphäre verletzen, warum haben dann die Klimaseniorinnen Recht bekommen?
Die Schweiz hat das Pariser Abkommen genehmigt. Es ist somit ein verbindliches Recht. Und unserer Meinung nach erfüllt die Schweiz das Abkommen nicht. Darüber hinaus haben sich die Staaten im Rahmen des Pariser Abkommens zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Jeder Staat hat selbst festgehalten, wie umfassend ihre jeweiligen Beiträge sein werden und es den anderen Staaten zugesichert. Die Schweiz hat das Pariser Abkommen genehmigt. Es ist somit ein verbindliches Recht.
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