Wie lange noch sollen E-Fahrzeuge Privilegien geniessen? Anders als Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb unterliegen sie nicht der Mineralölsteuer – jener Steuer also, die rund die Hälfte des Benzinpreises ausmacht und dem Bund hilft, den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen zu finanzieren.
E-Autos sind heute mehrfach bevorzugt. So müssen die Halter keine Automobilsteuer bezahlen, was rund 4 Prozent des Kaufpreises ausmacht, zudem sind sie in einem Teil der Kantone von der kantonalen Motorfahrzeugsteuer befreit. In der Tat hat das Stimmvolk 2017 mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds die Verfassungsgrundlage dafür geschaffen. Zur Diskussion steht eine Abgabe, die sich nach dem Gewicht des Autos richten und etwa 500 Franken für zwei Tonnen betragen soll. Ein Tesla-Fahrer würde so mit seinem schweren Gerät auf den vollen Betrag kommen, ein Fahrer eines Mittelklassewagens auf etwas mehr als die Hälfte.
Doch wann die E-Abgabe kommt, scheint ungewisser denn je. Geplant war die Einführung ursprünglich 2020. Das Bundesamt für Strassen kündigte 2018 jedoch an, es werde 2022. Der Gesamtbundesrat indes will sich offenbar nicht auf ein konkretes Datum festlegen. In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss sprach er letztes Jahr von einem «späteren Zeitpunkt» als 2020.
Dafür produzieren sie weniger externe Kosten durch Abgase, Lärm und Bremsabrieb. Diese externen Kosten wurden ja in den letzten Jahrzehnten immer höher gerechnet, und dürften die 'gesparten' Verkehrssteuern bei Weitem überwiegen. (Und das auch Batterieproduktion eingerechnet)
...noch nicht
E-Auto-Fahrer sind bessere Menschen.
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