Eine Velofahrerin aus Freiburg muss nach einem Unfall die Verfahrenskosten selbst bezahlen. Drei Monate nach ihrem Unglück ist sie frustriert über die Rechnung von 250 Franken und fühlt sich als «doppeltes Opfer ungerechter Gesetze ». Das berichtet «La Liberté» . «Kriminelle» Stürze «Ich fühle mich wie eine Kriminelle, wenn ich allein mit dem Fahrrad in einer verlassenen Strasse gestürzt bin», sagt die 45-Jährige.
«Ich habe mich selbst verletzt, ohne jemanden in Gefahr zu bringen, und muss dafür mehr als 450 Franken bezahlen, das ist hart. Auch wenn man mir erklärte, dass man mich wahrscheinlich von der Geldstrafe befreien würde, da ich ausreichend bestraft und verletzt worden sei.» Kontrollverlust ist strafbar Bei Nicht-Beherrschen des Fahrzeugs können Velofahrerinnen und Velofahrer genauso gebüsst werden wie Automobilisten .
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