Im Frühjahr wurden beim Handball-Torhüter Spuren von Methamphetamin nachgewiesen. Der 30-Jährige wurde von der deutschen Bundesliga vorläufig gesperrt. Nun entlastet ihn die Liga und hebt die Suspendierung auf – doch eine weitere Instanz kann das Urteil anfechten.Die Nachricht kam im April und sie erfasste die internationale Handball-Gemeinde wie ein Schock.
Für den 30-Jährigen begann im Nachgang eine beschwerliche Reise. Vom Trainings- und Spielbetrieb wurde er vorübergehend ausgeschlossen, er verpasste, wie sein Klub Meisterschaft und Pokal gewann und sich die Handball-Nati für die WM qualifizierte. Währenddessen nahmen die Ermittlungen ihren Lauf, es kam zu Befragungen und einer Hausdurchsuchung, schlimmstenfalls drohte eine mehrjährige Sperre. Portner hatte seine Unschuld zu beweisen. Kein einfaches Unterfangen.
Vielmehr sei wohl eine «unverschuldete Kontamination» ursächlich. Vor wenigen Wochen hatte Portner in einer Stellungnahme selbst die Vermutung aufgestellt, dass die Methamphetamine durch engen Kontakt zu den Fans in seinen Körper gelangt sein könnten, etwa durch das Abklatschen oder Umarmen nach den Spielen.
Der Freispruch kommt für Portner einer Erlösung gleich, noch ist er aber nicht in Stein gemeisselt. Denn die Nationale Anti Doping Agentur oder die Welt-Anti-Doping-Agentur können den Beschluss der Liga anfechten. Die Nada schrieb auf Anfrage der «Bild», dass sie die Begründung im Falle Portners sorgfältig prüfen und danach entscheiden werde, ob sie Rechtsmittel einlegt. Fortsetzung folgt.
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