Am 6. und 7. Mai beschäftigen sich die Luzerner Kantonsrätinnen und Kantonsräte unter anderem mit Damian Müller, Ausbau der Stromproduktion oder Lohndeckelungen.Die Mai-Session des Kantonsrats wird geprägt von ganz verschiedenen Themen. An beiden Tagen zur Sprache kommen wird jedoch die von der Regierung entschiedene Installation von FDP-Ständerat Damian Müller als neuer Verwaltungsratspräsident der Luzerner Kantonsspital AG.
Die vorliegende Gesetzesanpassung ist vernünftig und ermöglicht eine praktikable Umsetzung. Das Gesetz beinhaltet eine Investitionspflicht. Daher unterstützen wir nachdrücklich die Forderung nach einer Minimalvergütung, wie sie in der Motion 612 von Adrian Nussbaum gefordert wird. Ein möglicher Umsetzungsansatz ist, dass die Minimalvergütung vom Stromlieferanten bezahlt und über den Strompreis an die Bezüger weitergegeben werden kann.
Die Vail-Resorts haben das Skigebiet gekauft und sie werden investieren. Wie in Andermatt werden die Bodenpreise explodieren. Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt und zu diesem Freundschaftspreis ist falsch. Ein Verkauf im Baurecht wäre eine Option gewesen. Auch eine Gewinnbeteiligung des Kantons an einem Weiterverkauf oder einer Umnutzung hätte vertraglich vereinbart werden können. Zudem wird die Weiterführung als Klinik nur zwei Jahre garantiert.
In der kommenden Kantonsratssession sind gleich zwei Geschäfte traktandiert, welche die Lohndeckelung in kantonsnahen und bei privatrechtlichen Unternehmen im Besitz des Kantons Luzern aufs politische Tapet bringen. Zur besseren Einordnung zwei Beispiele: Das Verwaltungsratspräsidium des Luzerner Kantonsspitals wird in einem Teilzeitpensum jährlich mit 176 300 Franken vergütet, der GL-Vorsitzende bei der LUKB verdient über eine Million Franken.
Leerwohnungsziffern sinken, Angebotsmieten steigen. Dies belastet die Budgets breiter Bevölkerungsschichten, was nicht nur für Betroffene, sondern für die ganze Volkswirtschaft problematisch ist. Vor knapp einem Jahr haben die Grünen einen Vorstoss zur Umsetzung des bestehenden Gesetzes über Wohnbau- und Eigentumsförderung, das seit Jahren nicht mehr angewendet wird, eingebracht.
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