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Wenn man davon ausgehe, dass die Anbieter auch beim Verkauf eines Datenpakets eine Gewinnmarge einberechneten, müssten die Margen beim Standard-Tarif ja «astronomisch hoch» sein, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Der Konsumentenschutz fordert deshalb dass «dieser unnötigen jahrzehntelangen Abzocke» jetzt endlich der Riegel geschoben wird.
So schreibt Professor Andreas Stöckli vom Institut für Föderalismus der Universität Freiburg, dass das Fernmeldegesetz dem Bundesrat die Kompetenz gebe, eine Regelung «zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs zu treffen». Einseitig erlassene Preisobergrenzen seien im Gesetz zwar nicht explizit genannt. Doch es sei davon auszugehen, dass auch Bestimmungen eingeschlossen seien, die «unmittelbar in die Preis- und Angebotsgestaltung der betroffenen Anbieterinnen von Fernmeldediensten eingreifen», schreibt Stöckli.Das Parlament hatte das revidierte Fernmeldegesetz vor rund einem Jahr verabschiedet.
Der Konsumentenschutz hingegen fordert die Festlegung von Preisobergrenzen beim Roaming für Privat- und Geschäftskunden. Jetzt sei der Zeitpunkt, um noch einmal zu intervenieren, bevor es zu spät sei, sagte Stalder auf Anfrage.Das Bakom teilte auf Anfrage mit, es halte trotz Stöcklis Gutachten an seiner Einschätzung der Gesetzeslage fest.
Hab diese ROAMING-Funktion seit 10 Jahren abgeschaltet. Ich bin doch nicht blöd und bezahle ein Handy für nur ein Telefonat. Wir kommunizieren nun einfach via WLAN mit iMessage & FaceTime etc. und sonst nur in der Schweiz.
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