Testpflicht für ungeimpfte Spitalmitarbeiter: Laut dem Bundesgericht hat die dafür notwendige gesetzliche Grundlage bestanden Die unterdessen aufgehobene Covid-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Tessiner Gesundheits- und Sozialeinrichtungen war zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von 32 Privatpersonen abgewiesen.
Die Massnahme lasse sich jedoch rechtfertigen und sei damit rechtens gewesen. Mit dem Epidemiengesetz habe die dafür notwendige gesetzliche Grundlage bestanden. Zudem habe ein öffentliches Interesse daran bestanden, besonders verletzliche Personen in den entsprechenden Einrichtungen zu schützen. Die Massnahme sei darüber hinaus geeignet und erforderlich gewesen – eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Eingriffs in die Grundrechte. Die Behörde habe ein differenziertes Vorgehen gewählt und eine Alternative für Angestellte ohne Covid-Zertifikat geschaffen.
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