Bundesgericht kippt Aargauer Urteil: Reisende mussten wegen Corona-Meldepflicht zu Unrecht Busse bezahlen

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Später Erfolg für eine Kroatien-Reisende, die sich gegen eine Busse wegen verletzter Corona-Meldepflicht gewehrt hat: Das Bundesgericht gibt ihr auf ganzer Linie recht.

Wer ab Juli 2020 in ein Risikogebiet reiste, musste sich bei den Behörden melden. Sonst drohte eine Busse.All die Regeln und Strafbestimmungen, die vor drei Jahren für Reisende galten, um die Ausbreitung von Covid in der Schweiz einzudämmen, sind diesen Herbst längst vergessen. Damals war nach einem entspannten Frühsommer die Angst gross, dass Coronaviren aus dem Ausland eingeschleppt werden.

Beflissen wertete der kantonsärztliche Dienst im Kanton Aargau die Excel-Listen der Airlines aus: Nicht weniger als 570 Reisende zeigte dieser innert dreier Monate wegen Verletzung der Meldepflicht an, wie die «Aargauer Zeitung» damals berichtete. Doch die Kantonsärztin schoss übers Ziel hinaus: Bei 256 von 309 Anzeigen verzichtete die kantonale Staatsanwaltschaft auf eine Strafverfolgung.

Die Frau fühlte sich zu Unrecht schikaniert. Sie wehrte sich erst vor dem Bezirksgericht Zofingen und dann vor dem kantonalen Obergericht gegen die Busse. Ohne Erfolg: Neben den 1000 Franken blieben auch noch Verfahrenskosten von über 2800 Franken an ihr hängen. Das Bundesgericht sieht den Fall jetzt ganz anders. Es ortet die Versäumnisse auch anderswo, wie aus dem kürzlich

 

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