Sammeleinrichtungen beruhen eigentlich auf einer guten Idee: Unabhängig von grossen Versicherungen sollten Arbeitgeber in solchen Einrichtungen die Altersvorsorge ihrer Angestellten auf ein solides Fundament stellen können und das angesparte Kapital von Fachleuten verwalten lassen. Deren Bedeutung wächst, da sich kleinere Vorsorgewerke zusammenschliessen und weil das Geschäft mit Vollversicherungen darbt.
Unabhängig davon braucht es schleunigst eine gesetzliche Vorgabe, die den Interessenkonflikt beim Geschäft mit Provisionen unterbindet. Gemäss einer Studie der Pensionskassenberaterin C-Alm zahlen Vorsorgeeinrichtungen jährlich 300 Millionen Franken an Vermittler – sogenannte Broker –, die ihnen im Auftrag von Arbeitgebern Versicherte zuschanzen.
Soll denn wirklich alles verboten sein, was nicht explizit erlaubt ist? Das Gegenprinzip von inovativ sozusagen
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