In einer Videobotschaft an die Berner Bevölkerung lässt Regierungsrat Philippe Müller, Direktor der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, vom Rathaus eine Drohne starten.
Es ist absolut verboten, mit dieser Drohne dort zu fliegen. Autor: Stefan Hunziker Profi-Drohnenpilot und Instruktor Der Experte analysiert das Video von Müller und ist sich sicher: Dieser Typ Drohne sei in urbanem Gebiet wie der Berner Altstadt verboten. «Diese Drohne muss immer mindestens 150m Abstand zu Gebäuden einhalten. Sie darf nur auf offenem Feld oder in den Bergen fliegen».
Weshalb eine solche Drohne?Der Regierungssprecher schreibt auf nochmalige Nachfrage nun von einem Missverständnis. Die Drohne sei tatsächlich über 250g. Das Amt für Kommunikation habe bei der Auftragserteilung auf die Besonderheiten des Rathauses hingewiesen, dass die Aufnahmen rechtmässig erfolgen müssen. «Wie unser externer Partner bestätigt, waren die nötigen Bewilligungen vorhanden, die gesetzlichen Bestimmungen wurden eingehalten».
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