Wenn eine Bremse nicht genug bremst, hilft nur noch anhalten und absteigen. Nach der «Mietenbremse» gibt es deswegen in Deutschland nun bald einen ersten «Mietenstopp»: Die rot-rot-grüne Stadtregierung von Berlin wird heute Dienstag ihren «Mietendeckel» beschliessen. Dabei werden die Mietpreise in der 3,6-Millionen-Metropole für die Dauer von fünf Jahren eingefroren. Ausgenommen sind einzig Sozialwohnungen und Neubauten.
Zusätzlich zum Stopp sieht das Gesetz vor, dass «Wuchermieten» gesenkt werden können. Als solche sollengelten, die um mehr als 20 Prozent über den ortsüblichen Preisen liegen. Zum Vergleich dienen Werte von 2013. Die seither erfolgten Steigerungen werden in den Tabellen mit einem Aufpreis von 13,5 Prozent veranschlagt – tatsächlich haben sich die Neumieten in Berlin aber in den letzten zehn Jahren verdoppelt.
Ob die Berliner Mietgesetze verfassungsgemäss sind, werden dereinst die Gerichte klären müssen. Opposition und Verbände haben Klagen angekündigt. Gutachter halten vor allem die Mietsenkungen für zweifelhaft. Aus Angst, diese könnten vor Gericht keinen Bestand haben und die Stadt danach zu Milliardenentschädigungen gezwungen werden, hatte die SPD diesen Teil der Gesetze bis zuletzt zu verhindern versucht.
Vermieter werden nicht mehr in Renovationen investieren, Handwerkersbetriebe werden Aufträge verlieren und Leute entlassen müssen.
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