Die Regierung hat am Dienstag, 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag zu einer Justizreform verabschiedet. Dabei werden die Verfassung, das Gerichtsorganisationsgesetz und zahlreiche weitere Gesetze abgeändert.
Zudem soll der Oberste Gerichtshof professionalisiert werden: Dieser soll neu als Dreiersenat, bestehend aus zwei vollamtlichen Richterinnen bzw. Richtern und einer nebenamtlichen Richterin bzw. einem nebenamtlichen Richter, entscheiden. Bislang ist der Oberste Gerichtshof ausschliesslich mit nebenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt, die in einem Fünfersenat entscheiden.
Des Weiteren wird beim Obersten Gerichtshof ein sogenannter Richterpool geschaffen, um die Möglichkeit der Spezialisierung und auch eine gewisse Flexibilität zu erreichen, um auf unterschiedliche Auslastungen in den einzelnen Rechtsgebieten adäquat und zeitnah reagieren zu können. Mittels Geschäftsverteilung sollen die einzelnen vollamtlichen sowie nebenamtlichen Richterinnen und Richter den einzelnen Senaten zugeteilt werden.
Mit der gegenständlichen Vorlage soll der sich abzeichnenden Personalressourcenproblematik vorausschauend begegnet werden. Gleichzeitig soll die Anzahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter und das damit verbundene Potential für Interessenkonflikte reduziert werden. Mit dem Vorschlag der Regierung sollen auch die Chancen genutzt werden, die mit der Kleinheit des Landes verbunden sind.
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