Die Nase läuft, der Hals kratzt, die Glieder schmerzen. Sie melden sich bei ihrer Vorgesetzten krank. Als Antwort bekommen Sie nebst lieben Genesungswünsche den Auftrag, Sie mögen noch dieses oder jenes Mail beantworten.
«Muss ich für den Arbeitgeber erreichbar sein, wenn ich krank bin?»Nein. Wer krank ist, ist von der Arbeitspflicht befreit. Ein Arbeitgeber kann von einer krankgeschriebenen Angestellten weder verlangen, dass sie telefonisch oder per Mail erreichbar ist, noch dass sie Aufträge erledigt. Aber: Angestellte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Treuepflicht.
«Ab wann muss ich ein Arztzeugnis bringen?» Grundsätzlich kann die Arbeitgeberin ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung verlangen. Viele Arbeits- oder Gesamtarbeitsverträge sehen vor, dass Angestellte erst nach drei oder fünf Tagen ein Zeugnis bringen müssen. Zweifelt die Arbeitgeberin ein Arztzeugnis an, hat sie das Recht, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zu einem vertrauensärztlichen Untersuch aufzubieten.
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