Behörden setzen Gesetz über E-Zigaretten nicht durch

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E-Zigaretten,Gesetz,Illegal

Trotz Kenntnis der Sachlage setzen die Behörden das Gesetz über E-Zigaretten nicht durch. In der Schweiz werden illegal hergestellte E-Zigaretten mit zu viel E-Flüssigkeit und ohne Alterskontrolle über Online-Verkaufsplattformen vertrieben.

Trotz Kenntnis der Sachlage setzen die Behörden das Gesetz über E-Zigaretten nicht durch. Die heute in der Schweiz geltenden Normen basieren auf der EU-Richtlinie von 2014. Diese ist klar: Jede E-Zigarette mit einem sogenannten geschlossenen System darf nicht mehr als 2 ml E-Flüssigkeit und nicht mehr als 20 mg/ml Nikotin enthalten. Der Tank dieser Kapselgeräte (auch Pods genannt) und Einwegsysteme darf also maximal 600 Züge fassen, was einem Volumen von 2 ml E-Flüssigkeit entspricht.

Genannt, nicht gesetzeskonform sind. Sie enthalten mehr E-Flüssigkeit als gesetzlich erlaubt. Diese illegalen, meist in China hergestellten Puff Bars werden sehr billig und ohne jegliche Alterskontrolle über Online-Verkaufsplattformen vertrieben. Dabei handelt es sich nicht nur um kleine Online-Shops, sondern selbst ein Schweizer E-Commerce-Gigant wie Galaxus verkauft Hunderttausende dieser illegalen Produkte

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