16 Monate Freiheitsstrafe bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, so lautet die Strafe des Luzerner Kriminalgerichts.Eine reuige Rentnerin hat vom Luzerner Kriminalgericht eine bedingte Freiheitsstrafe erhalten.Sie verdiente ihren Lebensunterhalt mit verkauf von Betäubungsmittel.Die 68-Jährige verkaufte vor allem Marihuana, aber auch LSD und kurz vor ihrem Auffliegen im Jahr 2019 noch Kokain.
Die Frau habe sich von Beginn an kooperativ und geständig gezeigt, sie habe damit das Strafverfahren erheblich erleichtert und sich insgesamt einsichtig gezeigt, heisst es in der Urteilsschrift. Sie scheine ihre Taten aufrichtig zu bereuen.Diese Taten reichen zurück bis ins Jahr 2014.
Die Beschuldigte habe eine erhebliche kriminelle Energie aufgewiesen. Sie sei bereits vor Erreichen des Pensionsalters keiner rechtmässigen Arbeit mehr nachgegangen und habe sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln ihren Lebensunterhalt verdient, womit sie einzig aus finanziellen Beweggründen gehandelt habe.
Alleine durch den Handel mit Marihuana habe sie mindestens 54'000 Franken Gewinn erzielt. Die zwölf bis fünfzehn Kilogramm Marihuana hatte sie von ihrem Lieferanten, einem in der Region Luzern wohnenden Niederländer bezogen. Anschliessend habe sie das Marihuana selber abgewogen, in Säcklein zu vier oder acht Gramm abgepackt und für 50 Franken respektive 100 Franken verkauft.Vom selben Lieferanten bezog sie im Jahr ihrer Festnahme zudem 220 LSD- und Ecstasy-Pillen.
Dieses hatte sie aus zwei Quellen bezogen und insgesamt etwas über 30 Gramm verkauft. Wäre sie von der Polizei nicht festgenommen worden, heisst es im Urteil weiter, hätte sie den Drogenhandel auf unbestimmte Zeit weitergeführt. Bei ihr wurde neben der Drogen auch Bargeld von über 12'000 Franken sichergestellt. Neben der bedingten Strafe muss die Verurteilte nun auch 4’189 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
die politiker und behörden würden besser selbst mal eins rauchen und ihr bewusstsein erweitern
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