Was geschieht, sollten Lifte und Seilbahnen ihren Betrieb auf behördliche Anweisung einstellen müssen? Werden den Gästen ihre im Voraus getätigten Auslagen für Skiabo und Hotel zurückvergütet?Nach einer vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 und einem Sommer mit sehr wenigen ausländischen Gästen hoffen die Protagonisten der Schweizer Wintersportgebiete spätestens zu Weihnachten auf einen Grossandrang inländischer Kundschaft.
Niemand kann die Entwicklung der Fallzahlen voraussagen, die Wintersaison 2020/21 ist noch längst nicht gerettet.
Klar ist die Regelung bei Saison- und anderen Abonnements: Falls die Wintersportgebiete auf behördliche Anordnung geschlossen werden, verpflichten sich die meisten Schweizer Bergbahnen, die Abos pro rata zurückzuerstatten, entweder bar oder in Form eines Gutscheins. Bei Annullierung aus anderen Gründen ist die Sache weniger eindeutig.