Als unsere Reporterin Amal Mekki 2018 einen rechtlichen Sieg gegen das tunesische Innenministerium erlangt hat, war sie optimistisch für das Öffentlichkeitsprinzip in ihrem Land. Als SWI swissinfo.ch-Journalistin hat sie von der Schweiz aus den Eindruck, dass ein hoffnungsvoller Entscheid nicht die Realität verändert.DIe preisgekrönte Journalistin ist Leiterin der arabischen Redaktion von SWI swissinfo.ch.
Die Veröffentlichung der Recherche am 24. Oktober 2018 löste enorme Reaktionen auf den sozialen Medien, in der Presse und auf der offiziellen Ebene aus. Dass Zehntausende Tunesier:innen um ihr Recht auf Bewegungsfreiheit gebracht worden sind, war für Wochen das Hauptthema im Radio und Fernsehen. Verschiedene internationale und private tunesische Medien haben mich eingeladen, um über die Recherche zu sprechen. Aber die Mainstream-Medien haben mich komplett ignoriert.
Womöglich hat es nicht entschieden, um einen peinlichen Eindruck abzuwenden. Denn ich habe eine Beschwerde gegen das Gericht eingereicht, weil es mir im Rahmen derselben Recherche keine Informationen zur Verfügung stellte. Vielleicht hat das Gericht entschieden, aber mich darüber nicht informiert.
Obwohl ich damals wegen meiner “Dreistigkeit” wohl auf einer Schwarzen Liste gelandet bin, bleibt meine Situation besser als jene von vielen Kolleg:innen in Tunesien heute. Die meisten Menschenrechtsberichte zum Land weisen auf einen Verlust von Pressefreiheit hin.
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