Ab 2023 gibt es neue Beiträge für den Rebbau - bauernzeitung.ch

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Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe - Ab 2023 gibt es neue Beiträge für den Rebbau: Speziell für Dauerkulturen und den Weinbau gelten ab 2023 neue Beiträge. Es lohnt sich, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Freitag, 9. September 2022 12:51Eine flächenweise Anmeldung der neuen Beiträge ist möglich, aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Beitrag für die Bewirtschaftung mit Bio-Mitteln

Die Änderungen der Direktzahlungsverordnung, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, betreffen auch den Weinbau. Bestehende Beiträge, wie beispielsweise der Verzicht auf Herbizide, ändern sich und neue Beiträge, wie die angemessene Bodenbedeckung, werden eingeführt.Die parlamentarische Initiative 19.475 bringt für den Weinbau einige Anpassungen mit sich.

Als Ausgleich zur Senkung des Basisbeitrages können die Beiträge jedoch wichtig sein. Man sollte sich daher gut mit den notwendigen Anforderungen auseinandersetzen. Rebbaubetriebe haben die Möglichkeit, von fünf verschiedenen PSB zu profitieren. Vier Beiträge werden in den Tabellen vorgestellt.

 

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