Die neusten Zahlen aus dem Bundesamt für Statistik : Sie kommen nüchtern daher. Doch dieses Mal birgt das Zahlenmaterial politischen Zündstoff, denn es geht um die Wegweisung gerichtlich verurteilter, krimineller Ausländer. Demnach haben letztes Jahr die Schweizer Gerichte insgesamt 1702 Landesverweisungen ausgesprochen.
Mit anderen Worten: Bei 29 Prozent aller Verurteilungen wurde im Jahr 2018 keine Landesverweisung ausgesprochen, obwohl die entsprechenden Straftaten im Deliktskatalog aufgeführt sind. Diese Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung hat sich im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 3 Prozent gesteigert. Sie lässt allerdings keine genauen Aussagen darüber zu, wie häufig Gerichte die Härtefallklausel angewandt haben.
Wie häufig der obligatorische Landesverweis angewandt wird, unterscheidet sich je nach Länge der ausgesprochenen Strafe stark. So liegt die Rate bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe bei 2 Prozent, bei Freiheitsstrafen beträgt sie 85 Prozent. Somit drängt sich die Feststellung auf: Je länger die Dauer einer Freiheitsstrafe ist, umso höher ist der Anteil der Verurteilungen mit verfügter Landesverweisung.
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