hat die Verurteilung einer 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen versuchten Mordes bestätigt. Die Frau hatte 2015 eine Betreuerin in der Asylunterkunft in Embrach ZH lebensbedrohlich verletzt.bei der Bemessung der Strafe nicht korrekt vorgegangen sei. Sie beantragte deshalb, sie sei zu einer Strafe von 12 statt 18 Jahren zu verurteilen. Dies geht aus einem heute Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Lausanner Richter haben die Beschwerde der Frau jedoch abgewiesen, so weit sie darauf eingetreten sind. Sie bestätigen das Urteil der Vorinstanz und halten fest, das Obergericht habe alle Faktoren für die Strafzumessung korrekt angewendet.Ebenso abgewiesen hat das Bundesgericht die Rüge der Frau, das Obergericht habe den Einfluss ihres Kokainkonsums auf ihre Schuldfähigkeit und ihre Reue zu wenig berücksichtigt.
Die aus der Elfenbeinküste stammende Frau hatte vor vier Jahren aus einem nichtigen Grund mit einem Gertel – einem sichelartigen Werkzeug, mit dem üblicherweise Bäume entastet werden – auf die Betreuerin der Asylunterkunft eingehackt. Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen mit bleibenden Folgen.
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