Die Genfer Jugendanwaltschaft leitete Ende Juni aufgrund eines Berichtes des Nachrichtendienstes des Bundes eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten ein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden drei Gaspistolen, zwei Messer, eine Machete, zwei Handys und Informatik-Ger�te sichergestellt. Dies geht aus einem am Dienstag ver�ffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
In den Unterlagen des Minderj�hrigen befand sich unter anderem eine Anleitung zum Bau einer Bombe. Die Auswertung des Computers ergab gem�ss dem Urteil des Bundesgerichts, dass der junge Mann am Tag der Er�ffnung der Strafuntersuchung, im Internet zur terroristischen Attacke auf Muslime in Christchurch/Neuseeland recherchiert hatte.Der bei seiner Verhaftung 17 Jahre und 8 Monate alte Schweizer, sagte aus, nicht religi�s zu sein.
Das Bundesgericht betont, dass bei Minderj�hrigen eine Untersuchungshaft von einem Monat vor einem Urteil die Ultima ratio sei. In diesem Fall erachtet es die Bedingungen daf�r als erf�llt, da ein schwerer Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr bestehe. Der Beschuldigte ging vor seiner Verhaftung keiner Erwerbst�tigkeit nach und besuchte auch keine Ausbildung. Er lebt zusammen mit seinen Geschwistern bei seiner Mutter.
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