Keine Staatshilfen für Steuersünder: Das soll ab dem Jahreswechsel gelten, zum Teil gibt es solche Regelungen jetzt schon. Aber so einleuchtend es klingt – ist es auch verfassungskonform? Juristen haben massive Bedenken.Um Unternehmen in der Coronakrise zu helfen, nimmt der Staat jetzt viel Geld in die Hand.
Diese Mittel sollen jedoch nur jenen zugutekommen, die sich steuerlich wohl verhalten. Das soll im kommenden Jahr gelten, aber auch bei bereits bestehenden Covid-Hilfen gibt es teilweise solche Regelungen. „Etwa beim Umsatzersatz, beim Fixkostenzuschuss I und II oder der Covid-19-Investitionsprämie sind Finanzstraftaten als Ausschlussgrund vorgesehen“, sagt Rechtsanwalt Alexander Hiersche, Partner bei Haslinger Nagele.Jeden Tag. Überall.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.