Nach dem Tod zweier Innviertler durch aus einer Heizung ausgetretenes Gas hat der Hauseigentümer am Dienstag im Landesgericht Ried eine teilbedingte Geldstrafe von 1080 Euro ausgefasst. Die beiden Opfer hatten in seinem Garagenraum übernachtet, die dort eingebaute Anlage war aber nicht für Wohnräume geeignet, begründete das Gericht den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Nacht auf den 24. Jänner hatte der Angeklagte mit seinem besten Freund und dessen Bruder in dem Garagenraum in St. Johann am Walde gefeiert. Gegen 1.00 Uhr ging der 49-jährige Hausbesitzer ins Hauptgebäude schlafen, seine beiden Bekannten legten sich in dem Nebengebäude nieder. Sie ließen die Heizung an, schlossen aber das Fenster, das sonst immer gekippt war.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er argumentierte, die beiden Männer hätten gewusst, wie die Heizung funktioniere - sprich, dass man das Fenster geöffnet lassen muss. Richterin Claudia Lechner begründete den Schuldspruch aber damit, dass er seinen Freunden eine Heizung zur Verfügung gestellt habe, auf der ausdrücklich stand, dass sie nicht für Wohnräume geeignet ist.
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