Kritik an der Polizei, sie hätte bei forscherem Vorgehen die Tat verhindern können, begegnete man mit dem Hinweis,. So händigten die Beamten der 28-Jährigen Kontaktdaten von Frauenhäusern und anderen Opferschutzeinrichtungen aus. Der Frau explizit Polizeischutz anzubieten, sehe der Gesetzgeber nicht vor.
Dass Beamte der Frau bilateral Hilfe anbieten, dürfte aber durchaus üblich sein. Ob es im konkreten Fall auch so war, ist offen. Gegen den Verdächtigen konnten die Polizisten jedenfalls kein Betretungsverbot aussprechen, da er verschwunden war.Friedrich Schneeberger
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