Konkret bedeutet das: Verboten sind alle vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Symbole wie Hakenkreuze, SS-Flaggen oder ikonenhafte Bilder von Adolf Hitler. Auch verboten sind Parolen wie"Sieg Heil" oder der Hitlergruß. Ebenfalls strafrechtlich relevant ist das Versenden kinderpornografischer Inhalte. Das Strafmaß hängt von der Tat ab.
Der Empfang solcher Nachrichten ist selbst nicht strafbar, das Weiterleiten allerdings schon. Und: Schon der Besitz solcher Inhalte, Fotos und Videos ist strafbar, wenn er vorsätzlich ist. Das betrifft etwa den Fall, wenn solche Bilder aus Whatsapp auf das eigene Smartphone gespeichert werden. Achtung: Whatsapp bietet die Möglichkeit, Bilder und Videos automatisch am Smartphone herunterzuladen.
Vorsicht: Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden und auch ihre Eltern müssten in diesem Fall nicht haften, das Mindestalter zur Nutzung von Whatsapp beträgt aber 16 Jahre. Und: Eine Haftung nach dem Zivilrecht ist dennoch möglich, etwa wenn es einen Streit um Schadensersatzzahlungen bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht.Abseits des Rechts kann Whatsapp auch Nutzer wegen einer Reihe anderer Vergehen sperren.
Gleiches gilt auch, wenn man das Gegenüber zu Verbrechen oder Gewalt oder"Unangemessenem" anstiftet oder solche Taten verherrlicht. Auch sollte man prüfen, ob verschickte Infos – und seien sie auch nur gut gemeint – der Wahrheit entsprechen. Wer Fake News,"Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführende Aussagen" verschickt, kann aus der App geworfen werden. Auch Spam ist damit gemeint.Spitznamen sind auf Whatsapp kein Problem.
Die übrigen Punkte sind eigentlich logisch: Wer Viren oder andere Schadsoftware im Messenger verbreitet, Whatsapp hacken versucht oder Daten und Informationen über andere Nutzer"auf irgendeine unzulässige oder unberechtigte Art und Weise" sammelt, fliegt.
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