Der ORF-Moderator Armin Wolf darf ein im Jänner erschienenes Inserat des „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss Austria“ als „Corona-Leugner-Inserat“ bezeichnen. Das Handelsgericht Wien entschied nun, dass dies eine „zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“ ist. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. Die Organisation muss diese Bezeichnung also hinnehmen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Die Bezeichnung des Inserats als ,Corona-Leugner-Inserat‘ ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden.
Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen.
Schön, dass man die Dinge noch beim Namen nennen darf 👏👏👏
Herzlichste Gratulation!
Dann ist Wolf wohl ein linksfaschtischer Corona-Nazi, der Menschen mit Impfungen tötet.
Und Pensionisten werden wegen Tweeds verurteilt….unabhängig Justiz ?
Ja gericht ist an den System angepasst..wie in der nazi zeit eben..da hat man auch gewesse menschen als Schädlinge bezeichnen dürfen..
Wenn Wolf gewinnt hat die Rechtssprechung verloren...
Es ist eine Diffamierung die ihm als Nachrichtensprecher nicht zusteht. Corona-Leugner ist ein sehr naiv überspannter Begriff, ein hilflos dümmlich wirkender.
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