Ab 1. August wird es schwieriger an Kredite für Wohnimmobilien zu kommen. Die Finanzmarktaufsicht hat die sogenannte 'Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung' erlassen, die statt ursprünglich geplant am 1. Juli nun am 1. August in Kraft tritt. Neu gegenüber dem Entwurf ist eine höhere Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 statt 40.000 Euro.
\nFür den Kauf einer Immobilie müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
Was auch vernünftig ist…
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