Jetzt werden die Unternehmen wieder zur Kasse gebeten. Seit dem 1. Juli müssen die in der Coronakrise gestundeten Steuern und Abgaben zurückgezahlt werden.
Auch die Insolvenzantragspflicht gilt wieder vollumfänglich. Ist also ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, dann muss es ein Verfahren anmelden. Sonst drohen rechtliche Konsequenzen.Jeden Tag. Überall.
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