Exotische Schlangen oder Skorpione, Vogelspinnen, Komodowarane und sogar Krokodile und Echsen: All diese teils hochgiftigen Lebewesen sind in niederösterreichischen Haushalten bereits seit neun Jahren Tabu – zumindest auf dem Papier. Durch das Niederösterreichische Polizeistrafgesetz wurde 2011 die Haltung einer langen Liste gefährlicher Wildtiere unter Strafe gestellt.
Basis der bisherigen Regelung ist eine lange Liste an ausgewiesenen Reptilien, Säugetieren und Gliederfüßern, die „wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich eingestuft und nach dem NÖ Polizeistrafgesetz daher verboten sind“.
Was die Zahl der in NÖ gehaltenen Wildtiere anbelangt, kann nur spekuliert werden. Durch das Bundestierschutzgesetz werden auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen verpflichtet. Allerdings besteht bei der Behörde keine Abmeldeverpflichtung. Daher wisse man bei den offiziellen Stellen nicht, wenn ein Tier nicht mehr privat gehalten wird.
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