Pünktlich zum Frauentag verkündet die Arbeiterkammer etwas aus ihrer Sicht erfreuliches: Die Frauenquote in Aufsichtsräten zeigt infolge der verpflichtenden Quote für große und börsenotierte Unternehmen Wirkung. Schon ein Drittel der Posten ist weiblich besetzt,Und es kommen nicht nur so genannte Quotenfrauen zum Zug, zumindest in staatsnahen Betrieben, wie Kollegin Andrea Hodoschek aufzeigt .
Das ist gut. Doch darf ich als Mann eine leicht ketzerische Frage stellen? Wie verträgt sich eine gesetzlich verordnete Frauenquote mit einer liberalen Marktwirtschaft? In Unternehmen mit einem maßgeblichen Staatsanteil ist eine Frauenquote ja ok, da ja der Staat der Miteigentümer ist und somit auch in diesem Punkt mitreden darf.
Aber mit welchem Recht darf sich der Staat einmischen, wenn es darum geht, welches Geschlecht ein Aufsichtsrat hat? Oder gar ein Vorstand, wie es etwa in Deutschland für die im Frankfurter DAX-Index vertretenen Unternehmen noch vor der Bundestagswahl im Herbst geplant ist. Ausgerechnet die wirtschaftsfreundliche CDU/CSU gibt hier einer langjährigen Forderung der SPD nach.
Es ist absolut nichts gegen eine Frau als Chefin zu sagen, sofern sie die nötige Qualifikation aufweist. Nur der Staat soll sich aus der Wahl der Vorstände heraushalten. Dafür ist diese Position zu wichtig für ein Unternehmen, um eine Staatsaffäre daraus zu machen.Wir würden hier gerne eine Newsletter Anmeldung zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte Piano Software Inc. zu.
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