Menschen, denen das Tragen von FFP2-Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, sind von einer Tragepflicht ausgenommen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Das dürfte sich allerdings noch nicht überall durchgesprochen haben, wie eine 27-jährige Wienerin gegenübererzählt. Der Schwangeren wurde am Montag das Betreten von mehreren Geschäften in Wien-Favoriten untersagt, da sie nur einen einfachen Mund-Nasenschutz trug.
Frauen, die ein Kind erwarten, sind von der Tragepflicht ausgenommen, müssen allerdings trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der bis zu den Ohren und über das Kinn reicht. Das große Aber: In Geschäften gilt auch die Hausordnung, in der sehr wohl eine FFP2-Pflicht verhängt werden kann. So hieß es bei zahlreichen kleineren und größeren Geschäften wie etwa den Ikea-Filialen:"Jeder, der zu Ikea kommt, muss eine FFP2-Maske tragen.
... du gesundheitliche Probleme, wie eine chronische Atemwegserkrankung, Asthma, Angststörungen, fortgeschrittene Demenz hast oder ein Kind mit ADHS bist. ... du gehörlos oder schwer hörbehindert bist, sowie deine Kommunikationspartner während der Kommunikation. Personen, denen auch kein Mund-Nasen-Schutz zugemutet werden kann, sind ebenfalls von dieser Pflicht ausgenommen. Betroffene müssen bei einer Kontrolle allerdings ein Attest vorweisen können.
Hausrecht, Geld woanders hintragen
Gut so, Ausreden brauch ma net. Wenns ja Luft kriegt braucht net einkaufen.
Sollten VO bitte genau lesen! Ganz bes. Hinsichtlich schwangere..
Ja die Jakobiner sind unterwegs. Hat ja Glück, dass sie nicht auf dem Scheiterhaufen gelandet ist oder vom panischen Mob gelyncht wurde.
Da haben die Blockwarte wieder über das Ziel hinaus geschossen.
Ich hoffe mal sie wurde höflich gebeten die Örtlichkeit zu verlassen und nicht geworfen. Weniger Drama
Wer schon einmal von Aerosolen gehört hat und weiß, dass sie der Hauptübertragungsweg für diese Virus-Infektion sind, wird das verstehen.
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