Weil er einem schwerkranken Freund beim Sterben geholfen haben soll, stand ein 82-Jähriger vor Gericht. Die Frage, ob die vorgeworfene Tat nach neuer - heftig diskutierter - Rechtslage strafbar ist, sorgte für Kontroversen.
Weil er einen schwerkranken, bettlägrigen Freund dabei unterstützt haben soll, sich das Leben zu nehmen, stand am Donnerstag ein Wiener Pensionist vor einem Schöffensenat des Straflandesgerichts Wien. Die Verteidigung rückte den Fall ins Licht des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses zur Sterbehilfe.
Aber der Reihe nach: Pensionist R. muss Mitwirkung an der Selbsttötung verantworten. Dieser Tatbestand ist aufgrund des erwähnten VfGH-Erkenntnisses mit Anfang dieses Jahres abgeändert – man könnte auch sagen: entschärft – worden. Die gegenständliche Tatzeit liegt zwar vor der Reform, aber, so Verteidigerin Anita Schattner: Für einen Angeklagten gelte prinzipiell das für ihn günstigere Gesetz.
Und nach diesem neuen, günstigeren Gesetz sei die dem Pensionisten vorgeworfene Handlung „nicht mehr strafbar.“Jeden Tag. Überall.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: nachrichten_at - 🏆 16. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: WienerZeitung - 🏆 19. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: laumatat - 🏆 7. / 63 Weiterlesen »