Dem ÖAMTC wurden in den vergangenen Tagen mehrere Fälle herangetragen, wonach Autobesitzer trotz gültigem Parkpickerl einen Strafzettel wegen Abstellen des Fahrzeuges ohne Parkschein erhalten haben. Wie der Club auf Nachfrage bei einem Wiener Bezirksamt feststellen konnte, sollen"behördeninterne Softwareprobleme" dafür verantwortlich sein.
Diese hätten dazu geführt, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden."Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus", so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.
Wer dennoch ein Organmandat vorfindet, solle die Strafe keinesfalls bezahlen, sondern Einspruch erheben. Mitglieder des Mobilitätsclubs könnten sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.Wurde die Strafe hingegen bereits bezahlt, hat wohl Pech. Der unerfreuliche Grund: es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung.
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