Wiener Gericht lässt Gründerzeithaus abreißen

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Wieder wurde ein Gründerzeithaus abgetragen, obwohl die Stadt dagegen war. Ein Gericht bewilligte den Abbruch:

Es war im Jahr 1880, als das Haus in der Krieglergasse 12 im 3. Bezirk gebaut wurde. Als Wohnhaus, mit vier Geschossen – und als Teil der neuen Bebauung rund um den Kolonitzplatz. Dort wo einst die Siedlung „Unter den Weißgärbern“ beheimatet war.

KURIER-Anfrage sagt der zuständige Prokurist, man wolle dort Wohnungen bauen. Details zu den Planungen werden aber erst ausgearbeitet. Wenn nein, kann abgerissen werden. Wenn ja, dann berechnet die MA 37 gemeinsam mit der MA 25 , wie viel eine Sanierung kosten würde – und entscheidet, ob der Antrag auf Abbruch bewilligt wird – oder eben nicht.

 

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Ein Problem: 'Abbruchreife' wird durch privat beauftragte (und privat bezahlte) Gutachten nachgewiesen. Inwiefern/ob die Behörden das nachprüfen, bleibt im Einzelfall unbekannt. Außenstehende oder NGOs haben keine Einsicht in die Gutachten und Verfahren.

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