Mittels eines Parkuhr soll der Beweis erbracht werden, wann das Fahrzeug in der Zone abgestellt wurde. Anrainer, Berufstätige und Unternehmen können mit einer Ausnahmeregelung länger als die vorgegebene Maximaldauer parken.
Parksünder müssen unter Umständen einer Strafe in der Höhe von 27 Euro rechnen – und das zwei Mal am Tag. Denn: Wer vor der Mittagspause parkt und die Zeit überzieht, kann am Nachmittag nochmals abgestraft werden. Der"Spaß" kostet dann stolze Werde Whatsapp-Leserreporter unter der Nummer 0670 400 400 4 und kassiere 50 Euro für dein Foto in der Tageszeitung oder dein Video auf Heute.at!
Diese neue Regelung dürfte einem BMW-Lenker aus Wien jedoch entgangen sein. Anrainern zufolge soll der braune SUV seit geraumer Zeit beim Getreideplatz stehen."Das Fahrzeug wurde seitdem nicht bewegt. Möglicherweise ist der Besitzer verreist und hat das Auto dort abgestellt", mutmaßt ein Anwohner im"Laut ihm stapeln sich die Strafzettel an der Windschutzscheibe des BMW.
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