Anlass sind Kürzungen, die durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden sind. Dieser hatte die in Wien geltenden Kostensätze für Paare aufgehoben. Sie lagen über dem im Sozialhilfe-Grundgesetz vorgesehenen Wert und mussten reduziert werden. Die Maßnahme hätte laut Rathaus für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt.
Laut Hacker-Büro kann bei rund 10.000 Paaren mit Kindern der monatliche Verlust dadurch nahezu gänzlich kompensiert werden. Zwar müssten diesen monatlich 105,36 Euro abgezogen werden, der neue Zuschlag beträgt jedoch insgesamt 94,82 Euro. Die neue Regelung soll auch einer weiteren besonders armutsbetroffenen Gruppe zugute kommen, nämlich Alleinerziehenden. Sie erhalten 47,41 Euro pro Monat zusätzlich. Lediglich bei rund 3.
Der VfGH, so hob Hacker in einer Stellungnahme hervor, habe nicht in der Sache entschieden und beispielsweise in die Höhe der Richtsätze des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eingegriffen. Denn die Definition der Armutsgrenze sei eine politische Entscheidung und keine verfassungsrechtliche. Daher sei die Kürzung zu erwarten gewesen.
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