Ich schrieb dem Mediensprecher bei der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, einem Mann namens Thomas Willam und bat um Auskunft. Doch Mediensprecher Willam drehte mir eine juristische Wortnase nach der anderen und meinte am Ende, man prüfe noch, ob man die Begründung veröffentlichen werde. Der höchstpersönliche Lebensbereich könnte ja betroffen sein.
Wie lange die Prüfung dauert? Bis das Verfahren abgeschlossen sei. Wer prüfe? Das gehe mich nichts an. Mehrmals schrieben wir hin und her. Zwei von mir kontaktierte Mediensprecher anderer Staatsanwaltschaften meinten: Das Verhalten der OStA Innsbruck sei glatt rechtswidrig. Die Justiz müsse die Einstellungsbegründungen veröffentlichen, ihr Ermessen sei gebunden. So steht es im Gesetz. Die Bürger dürfen in politischen Fällen wissen, wieso ein anderer Bürger – hier ein Spitzenjurist – nicht verfolgt wird.
Doch die Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft setzt sich einfach darüber hinweg und das grün geführte Justizministerium schaut dabei zu. Alma Zadić und die Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich müssen diese Geheimniskrämerei beenden. Genau dafür gibt es das Weisungsrecht. Oder gibt es hier irgendwas zu verbergen? Vielleicht stellt uns ja bald wieder ein Informant einen Sack mit Akten vor die Türe. Wir richten auch gerne eine Aktenklappe ein.
florianklenk es ist auch seltsam das in der ediktedatei , Konkurseröffnungsverfahren von Personen eingetragen werden die es nicht gibt ,mit Adressen die nicht existieren.
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