Um in Kärntens Tourismusorten"die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken", hat sich Mittwoch die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt, heißt es vom Land Kärnten. Sie tritt Freitag in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21.
Besonders prominentes betroffenes Urlaubsziel: Der Klopeiner See. Für das Ortszentrum von St. Kanzian, die Seepromenade und Wege im Nahbereich des Sees verordnet. Weiters gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See für den Bereich inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze für die Bundesstraße B83.
Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land verordnete die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für in der Gemeinde Pörtschach am Wörther See gelegene öffentliche Orte, inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze wie den Monte-Carlo-Platz, die Strandpromenade und Blumenpromenade bis zum Promenadenbad.
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